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So wird die Nachfolge gefördert zurück

Ein umfangreiches Förderprogramm unterstützt Ihr Vorhaben

Eine Vielzahl an Förderungen erleichtert den Start ins Unternehmerleben.

Das Neugründungsförderungsgesetz begünstigt die Übertragung von Betrieben und damit (in der Regel) auch Unternehmensnachfolgen. Es bestehen Befreiungen für Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben sowie für die Grunderwerbsteuer bis zu einer Bemessungsgrundlage von 75.000 EUR.

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) fördert eine Reihe an Maßnahmen im Zuge der Unternehmensnachfolge. Weitere Informationen dazu sowie zu Bundes- und Landesförderungen finden Sie im rechten Servicebereich. Folgende Fördermaßnahmen seien beispielhaft herausgegriffen:

Sparen mit Nachfolgebonus: Gefördert wird das Ansparen von Eigenkapital während einer Ansparphase von ein bis sechs Jahren vor der Übernahme (max. Ansparleistung 60.000 EUR).

Jungunternehmer/innen-Förderaktion: Gefördert werden materielle und immaterielle Investitionen. Für Betriebsmittelkredite bis maximal 300.000 Euro bzw. Investitionskredite und Kredite zur Finanzierung von Unternehmensübernahmen bis maximal 600.000 Euro werden Haftungen übernommen.

Double Equity: Um die Eigenkapitalausstattung zu fördern, verdoppelt die AWS das eingebrachte Kapital durch Übernahme einer Haftung für einen Bankkredit in Höhe des eingebrachten Eigenkapitals.

Seedfinancing: Durch Seedfinancing wird die Gründung von Hochtechnologie-Unternehmen gefördert. Dies geschieht in Form eines rückzahlbaren Zuschusses von bis zu einer Mio. Euro.

Weiterführende Informationen