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Investmentfonds zur Veranlagung von Rückstellungen zurück

Individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen

 
Investoren, die ihre Veranlagungen gem. § 25 PKG ausrichten müssen oder wollen, können aus einer Palette von Investmentfonds jenen Fonds auswählen, der am besten zur bestehenden Veranlagungspolitik (Risikotoleranz) des Unternehmens passt.

Folgende drei Investmentfonds stehen zur Veranlagung von Rückstellungen zur Auswahl:

Raiffeisen-§14-Rent

Der Fonds investiert überwiegend in Anleihen, die in Euro notieren. Der Raiffeisen-§14-Rent wird aktiv gemanagt, wobei das gesamte Laufzeitenspektrum berücksichtigt werden kann. Ein Währungsrisiko ist ausgeschlossen. Da der Raiffeisen-§14-Rent in Anleihen investiert, können sich insbesondere Zinsänderungen auf den Anteilswert auswirken. Der Fonds eignet sich besonders für Investoren, die als Alternative zu einem Direktinvestment den Vorteil der Anleihenstreuung nutzen wollen.

Raiffeisen-§14-MixLight

Der Raiffeisen-§14-MixLight setzt sich aus ca. 63 % Anleihefonds - vorwiegend aus dem Euro-Raum - sowie US ca. 25 % globalen Aktienfonds zusammen. Weiters können zur Risiko-/Ertragsoptimierung Alternative Investments bis zu einer Höhe von 10 % beigemischt werden. Da der Fonds überwiegend in Anleihen und Aktien investiert, können sich insbesondere Zins- und Aktienkursänderungen bzw. Währungsschwankungen auf den Anteilswert auswirken. Der Investor profitiert von den Ertragschancen einer gemischten Fondsveranlagung und muss dabei Kurs- und Währungsschwankungen in gemäßigtem Ausmaß berücksichtigen.

Raiffeisen-§14-Mix

Der Fonds investiert zu etwa 54 % in Anleihefonds – vorwiegend aus dem Euro-Raum –, der ca. 40 %ige Aktienfonds-Anteil beinhaltet neben Europa auch globale Aktienfonds. Zur Risiko-/Ertragsoptimierung können Alternative Investments bis 10 % beigemischt werden. Aufgrund der Fondsstruktur können sich insbesondere Zins- und Aktienkursänderungen aber auch Währungsschwankungen auf den Anteilswert auswirken. Der Investor profitiert von den Ertragschancen einer gemischten Fondsveranlagung, muss dabei aber Kurs- und Währungsschwankungen berücksichtigen.

Rechtliche Hinweise